Fördermittel für Solaranlagen

Möglichkeiten zur Förderung von Photovoltaik

Info

Informiere Dich im Voraus!

Das ist schon unser erster Tipp zu diesem Thema:

Bei einer Anschaffung dieser Größenordnung lohnt es sich, sich im Voraus über die möglichen Fördermittel für Solaranlagen zu informieren. 

Man unterscheidet zwei Arten der Förderung:

Betriebliche Förderung nach dem EEG

Investitionsförderung für die Anschaffung

Betriebliche Förderung

Betriebliche Förderung nach dem EEG

Die betriebliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erfolgt in Form der Einspeisevergütung. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber an Dich, den Betreiber der Solaranlage, gezahlt. Das passiert, wenn überschüssiger Strom von Dir nicht gebraucht, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Der eingespeiste Strom wird über 20 Jahre, ab Zeitpunkt der Anmeldung, zu einem festen Satz vergütet. Dabei hängt die Höhe der Vergütung von dem Zeitraum der Inbetriebnahme ab (siehe Tabelle).

Bisherige Einspeisevergütung 2023 für Anlagen auf Wohngebäuden:

Inbetriebnahme Einspeisung bis 10 kW über 10 kW bis 40 kW über 40 kW bis 100 kW
01.01.2023 – 31.01.2024 Teileinspeisung 8,2 Ct / kWh 7,1 Ct / kWh 5,9 Ct / kWh
01.01.2023 – 31.01.2024 Volleinspeisung 13,0 Ct / kWh 10,9 Ct / kWh 10,9 Ct / kWh
01.02.2024 – 31.07.2024 Teileinspeisung 8,11 Ct / kWh 7,03 Ct / kWh 5,74 Ct / kWh
01.02.2024 – 31.07.2024 Volleinspeisung 12,87 Ct / kWh 10,79 Ct / kWh 10,79 Ct / kWh

01.01.2023 - 31.01.2024

Teileinspeisung
bis 10 kW: 8,2 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 7,1 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 5,9 Ct/kWh

Volleinspeisung
bis 10 kW: 13,0 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 10,9 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 10,9 Ct/kWh

01.02.2024 - 31.07.2024

Teileinspeisung
bis 10 kW: 8,11 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 7,03 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 5,74 Ct/kWh

Volleinspeisung
bis 10 kW: 12,87 Ct/kWh
über 10 kW bis 40 kW: 10,79 Ct/kWh
über 40 kW bis 100 kW: 10,79 Ct/kWh

Anschaffung

Investitionsförderung für die Anschaffung

Weiteres

Weiteres zur KfW-Förderung

E-Ladestation für Autos

Ladestation für Elektroautos

Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es eine spezielle KfW-Förderung.

Wirkleistungsbegrenzung

Ist Deine Photovoltaikanlage nicht über eine Mess- und Regelfunktion angeschlossen, darfst Du 70% der Nennleistung des Generators am Einspeisepunkt einspeisen – bei einer KfW-Förderung sind es nur 50%. Hier kann man noch entscheiden, ob eine statische Abregelung am Wechselrichter eingestellt wird oder eine dynamische Abregelung durch Einsatz eines Smart Meters erfolgt. In dem Fall kann z. B. der Generator mit 100% Leistung arbeiten, da 30% selbst verbraucht werden und die geforderten 70% am Einspeisepunkt eingehalten werden. Aufgrund dieser Wirkleistungsbegrenzung bietet sich die zusätzliche Anschaffung eines Speichers an.