SOLARSPITZENGESETZ: EEG-GESETZESÄNDERUNGEN 2025
Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz 25.02.2025

Zum 25. Februar 2025 sind neue gesetzliche Regelungen für PV-Anlagen in Kraft getreten. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf Anlagenbetreiber*innen und Interessent*innen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die für unsere Kundinnen und Kunden und unsere Arbeit relevant sind. Es wird ausschließlich der überschüssige Strom heruntergeregelt, nicht der tatsächlich nutzbare Strom. Nach Ablauf der 20-jährigen Laufzeit wird die Zeit, in der die Abregelung erfolgt ist, an die ursprüngliche Laufzeit angehängt.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise (Ausnahmezustand). Dies bedeutet, dass Betreiber*innen in solchen Phasen keinen finanziellen Ausgleich für den eingespeisten Strom erhalten.

Fernsteuerbarkeit und Netzstabilität
Große PV-Anlagen können das Stromnetz stark beeinflussen. Daher müssen Netzbetreiber sicherstellen, dass sie die Einspeisung in kritischen Situationen regulieren können. Anlagen von 2 kWp bis unter 100 kWp müssen ab sofort fernsteuerbar sein.
➡ Wichtig für Anlagenbesitzer*innen: Falls eine Fernsteuerung verlangt wird, muss diese eingerichtet sein. Betreiber müssen sich darauf einstellen, dass ihre Anlage in bestimmten Situationen nicht mit voller Leistung einspeisen darf.
Jährliche Tests und Berichte
Netzbetreiber sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob sie die Einspeisung von PV-Anlagen korrekt steuern können. Diese Tests betreffen auch private Photovoltaikanlagen. ➡ Wichtig für Anlagenbesitzer*innen: Die Anlage könnte für Testzwecke vorübergehend geregelt werden. Kunden sollten darüber informiert sein, dass dies der Netzstabilität dient.
Flexible Netzanschlussvereinbarungen (bei technischer Inbetriebnahme ab 25.02.25)
Kunden und Kundinnen können mit ihrem Netzbetreiber individuelle Vereinbarungen zur Einspeisung treffen. Es ist möglich, eine Begrenzung der Einspeiseleistung in Zeiten hoher Netzlast zu vereinbaren. Als Gegenleistung könnten Netzgebühren gesenkt werden oder andere Vorteile entstehen. ➡ Wichtig für Anlagenbesitzer*innen: Diese Möglichkeit sollte bei der Beratung erwähnt werden. Sie bietet vor allem für Gewerbebetriebe interessante Optionen.
Intelligente Messsysteme und Steuerungen
Neue Anforderungen betreffen die Ausstattung von PV-Anlagen: Anlagen ab 7 kW müssen mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet werden. Balkonkraftwerke bis 2 kW Modulleistung / 800 VA-Wechselrichterleistung sind davon ausgenommen. ➡ Wichtig für Anlagenbesitzer*innen: Du musst darauf hingewiesen werden, dass moderne Steuerungstechnik verpflichtend ist.
Netztrennung bei Nichteinhaltung
Falls der Messstellenbetreiber seinen Pflichten nicht nachkommt und dadurch die Fernsteuerung nicht funktioniert, kann die Anlage vom Netz getrennt werden.
➡ Wichtig für Anlagenbesitzer*innen: Du solltest sicherstellen, dass Deine Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um unnötige Abschaltungen zu vermeiden.